Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

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Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG? Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber einmal jährlich auf einem Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient, über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Im Leistungsfall wird das Treuvermögen einschließlich der angelaufenen Zinsen zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorge-Auftrages ausgezahlt. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar. Die Auszahlung erfolgt über den Bestatter.

So funktioniert es:

  1. Nachdem Sie über uns einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Die Zahlung erfolgt über uns oder direkt an die Treuhand.
  2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
    Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
  3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages an uns ausgezahlt.
  4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt auch hier über uns.
     
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