Feuerbestattung

Unter Feuerbestattung versteht man die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten nicht überschritten werden! (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt).

Bei weitergehenden Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Alleinstehende Verstorbene dürfen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne eigene schriftliche Willenserklärung nicht eingeäschert werden. Fordern Sie bei uns dafür vorgesehene Formulare an. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an.

Arrangement um eine Urne
Arrangement um eine Urne
Unser Trauerfeiersaal
Unser Trauerfeiersaal
Trauerraum für Feuerbestattungen
Trauerraum für Feuerbestattungen
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