Formalitäten im Trauerfall

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt (bei der Notrufleitstelle zu erfragen oder einer Tageszeitung zu entnehmen). Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. von uns dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Im Todesfall ist es unbedingt erforderlich, die folgenden Unterlagen (im Original), zur Beurkundung des Sterbefalls, beizubringen:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Familienstandsurkunden des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Auszug aus dem Familienbuch (bei Verheirateten)
  • Heiratsurkunde (wenn kein Familienstammbuch existiert)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Versichertenchipkarte der Krankenversicherung
  • Rentenbescheide/ Pensionsbelege etc.
  • ggf. Versicherungsunterlagen
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • bei Spätaussiedlern: Originale in Russisch, Spätaussiedler-Bescheinigung, Registrierschein Friedland, Pass

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Wir besorgen die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen.

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