Bestattungen

Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung hierüber hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt: 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Ehegatten der Kinder, 4. nähere, weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner.
Art der Bestattung
Wir bieten Ihnen eine reihe verschiedener Bestattungsarten an. Informieren Sie sich hier über die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg, die Feuerbestattung in einer Urne, die Seebestattung, die Bestattung in einem Friedwald oder die Diamantbestattung, als Möglichkeit einen Angehörigen, auch nach dem Tod noch in der Nähe zu wissen.